Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen. Dazu gehören Einkäufe, die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und Nahrungszubereitung. Die Erstellung von erforderlichen Ernährungsplänen im Rahmen spezieller Krankheitsbilder sowie bei drohender Mangelernährung zählen zu einer professionellen Pflegeplanung im hauswirtschaftlichen Bereich. Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich von allein stehenden Pflegebedürftigen ist es, dass sie weiterhin auch in ihrer vertrauten Wohnung bzw. ihrem vertrauten Haus leben können.

In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung, Krankenhausaufenthalt, Reha, Anschlussbehandlung und damit einhergehendem Ausschluss von Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.