Pflegeberatung

Wir beraten bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Veränderungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und deren Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente Fachpflegekräfte in einer offenen Kooperation mit dem Sanitätshaus Musterversorgung unterstützend zur Seite. Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen der zu Pflegenden sind für uns eine Selbstverständlichkeit und zählen zum Service unseres Pflegedienstes.

Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir auch die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad I, II und III halbjährlich, Pflegegrad IV und V vierteljährlich) im häuslichen Bereich durch. Neben der gesetzlichen Überprüfung der sog. ‚Sicherstellung der Pflege’ nach dem SGB XI sehen wir hier auch die Priorität in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege Beteiligten hinsichtlich möglicher Betreuungsprobleme, notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie eventuell zusätzlichem Einsatz von Hilfsmitteln zur Entlastung.