Betreuung

Zusätzlich erforderliche Betreuungszeiten oder erhöhte Pflegeleistungen im Bereich der Pflegeversicherung, die über die Pflegegrad hinausgehen, können nach Überprüfung durch den örtlichen Sozialhilfeträger auch nach SGB XII geleistet werden.

Unter Betreuungseinheiten sind Pflegeeinsätze zu verstehen, in welchen der Pflegebedürftige über einen festgelegten Zeitrahmen (Zeit-Richtwerte) zusätzlich durch den Pflegedienst betreut und unterstützt wird (auch bei Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung) und ihm dadurch ermöglicht wird, weiterhin in seinem häuslichen Umfeld mit höchstmöglicher Lebensqualität zu verbleiben. Diese Leistungen können im Verbund nach Überprüfung durch den Sozialhilfeträger mit der bereits erfolgten Pflegeeinstufung erfolgen, können jedoch auch mit Pflegeeinstufung 0 nach Genehmigung des örtlichen Sozialhilfeträgers abgerufen werden. Diese Betreuungsleistungen sind als Alternative zum stationären Umzug zu sehen, können aber nur dann von uns geleistet werden, wenn aus fachpflegerischer Sicht die erforderliche Pflege und Betreuung im Sinne der zu Pflegenden damit im Höchstmaß erfüllt ist.