Grundpflege umfasst die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie weiteren Aspekten des täglichen Lebens. Die Grundpflege zusammen mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung macht die häusliche Krankenpflege aus.
Als Behandlungspflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten definiert, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen. Dazu gehören Einkäufe, die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und Nahrungszubereitung.
Zusätzlich erforderliche Betreuungszeiten oder erhöhte Pflegeleistungen im Bereich der Pflegeversicherung, die über die Pflegegrad hinausgehen, können nach Überprüfung durch den örtlichen Sozialhilfeträger auch nach SGB XII geleistet werden.
Wir beraten bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Veränderungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und deren Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente Fachpflegekräfte in einer offenen Kooperation mit einem Sanitätshaus unterstützend zur Seite.